(S,P) Nach einem Jahr des Übergangs ändern sich zum 1. Januar 2022 die Wareneinfuhrbedingungen nach Großbritannien. Besonders Spediteure und Lebensmittelhändler müssen aufpassen.
Seit 1. Januar 2021 ist die Europäische Union (EU) gegenüber dem Vereinigten Königreich (VK) auch praktisch als Drittland anzusehen, genauso wie z.B. Kanada oder Japan. Dabei gelten Sonderegeln für Nordirland, welches zwar mit Großbritannien (England, Schottland und Wales) formal aus der EU ausgetreten ist, aber trotzdem weiterhin den Unionszollkodex anwendet und sich an viele Regeln des EU-Binnenmarktes halten muss.
Das “Border Operating Model” wurde angepasst
Bereits im Jahr 2020 hatte das Vereinigte Königreich das sogenannte “Border Operating Model” vorgestellt, wo die neuen zollrechtlich relevanten Vorgänge bei Einfuhr, Ausfuhr und Transit genauestens beschrieben wurden, die seitdem gelten.
Bereits in der Erstfassung dieses Dokumentes konnte man von der stufenweisen Einführung und Ausweitung der Notwendigkeit zur Abgabe einer Zollanmeldung und der Zollkontrollen lesen. Die Termine dafür wurden jedoch immer wieder verschoben.
Im Dezember 2021 wurde das Model erneut angepasst und beschreibt nun die Voraussetzungen für eine reibungslose Einfuhr seit 2022.
Temporäre Vereinfachungen sind Geschichte
Letztes Jahr galten noch Übergangsregeln mit temporären Vereinfachungen. Es wurde zwischen "Standardwaren" und "kontrollierten (inklusive verbrauchsteuerpflichtigen) Waren" aus der EU unterschieden. Bis Ende des letzten Jahres konnten somit Unternehmen bei der GB-Einfuhr von EU-Standardwaren (alles von Kleidung bis Elektronik) in den freien Verkehr die sogenannte verzögerte Einfuhranmeldung nutzen.
Da war es ausreichend, betriebsinterne Aufzeichnungen über die importierten Waren zu führen. Eine Zollanmeldung musste also nicht in das britische Computersystem eingegeben werden. Stattdessen war die Mitführung einer GB- oder EU-EORI-Nummer als Nachweis einer Einfuhr ausreichend. Eine ergänzende Erklärung musste dann bis zu 175 Tagen nach dem Einfuhrdatum abgegeben werden. Diese Vereinfachung lief am 31. Dezember 2021 aus, die letzte ergänzende Zollanmeldung wird also spätestens Ende Juni erwartet.
Kompliziert statt Einfach
Neue Importeure und kleinere britische Unternehmen konnten somit weiter Ihre Ware empfangen, ohne dass diese sich mit Zollanmeldungen beschäftigen mussten. Aber auch sie wurden von der Brexit-Realität einer neuen Zollgrenze schnell eingeholt. Zunächst stellen Unternehmen schnell fest, dass sie die notwendigen Angaben für die Zollanmeldung gar nicht hatten: Die Rechnungen der europäischen Lieferanten an britische Unternehmen waren oft unvollständig oder mussten korrigiert werden. Aber auch die Abgabe einer ergänzenden Zollanmeldung war nicht einfach. Der Einführer oder dessen Zollagent mussten sich dazu zum vereinfachten Zollanmeldungsverfahren - damals noch als CFSP bekannt - anmelden und dazu eine spezielle Genehmigung vom britischen Zoll beantragen. Diese Genehmigung war oft sehr kompliziert und schwer zu bekommen.
Von Vereinfachung konnte also keine Rede sein.
Seit 2022: Standard-Einfuhrzollanmeldung
Seit Januar 2022 müssen nun, wie in der EU auch, Einfuhrzollanmeldungen für alle Waren, nach dem Standard-Verfahren eingereicht werden. Verzögerte Anmeldungen sind nicht mehr möglich. Zollanmeldungen müssen an HMRC-Systeme übermitteln werden, entweder beim alten CHIEF system oder dem neuen Zollanmeldungsdienst (CDS). Der Anmelder (Importeur, Vertreter oder in deren Namen handelnde Person) ist dabei selbstverständlich weiterhin für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich.
Aus CFSP wird SCDP
Das allseits bekannte “vereinfachte Zollfrachtverfahren - Customs Freight Simplified Procedures (CFSP)” - wurde bereits Ende 2021 in das “Vereinfachtes Zollanmeldeverfahren - Simplified Customs Declaration Process (SCDP)”, frei nach dem Motto “Raider heißt jetzt Twix, sonst ändert sich nix” umbenannt. Es bleibt ist ein vereinfachtes Zollverfahren, das über das Simplified Declaration Procedure (SDP) Verfahren oder das Entry Into Declarants Records (EIDR) Verfahren abgewickelt wird. Wie auch schon früher gilt: Eine Zollanmeldung von Einfuhren muss bis zum 4. Tag des Folgemonats beim Zoll erfolgen.
Die Notwendigkeit der Ansässigkeit beachten
Zollanmeldungen können meistens nur von in einem in Großbritannien ansässigen Unternehmen abgegeben werden. Achten Sie daher bitte besonders auf die Incoterms, die vertraglich vereinbart werden. Besonders der im europäischen Binnenmarkt beliebte und unkomplizierte Incoterm DDP bereitet europäischen Unternehmen nun viele Probleme, wenn eine Zollgrenze überquert werden muss. DDP steht für Delivered Duty Paid, auf Deutsch, “geliefert, verzollt”. Das bedeutet: Bei einer Lieferung auf Basis DDP muss der Verkäufer die Ware auf eigene Kosten und Gefahr bis zu einem Bestimmungsort im Importland liefern und dabei alle anfallenden Formalitäten erledigen sowie neben allen Kosten auch Zollanmeldungen abgeben (und dafür verantwortlich und haftbar sein), sowie alle Einfuhrabgaben tragen. Für ein EU-Unternehmen ohne indirekter Vertretung ist es trotz GB-EORI Nummer und GB-Mehrwertsteuernummer ohne einem direkten Geschäftssitz in Großbritannien kaum legal möglich, eine Zollanmeldung abzugeben. Das Unternehmen kann somit wohl kaum rechtskonform der vertraglichen Verpflichtung nach dem DDP Incoterm nachkommen.
Einfuhrabwicklung variiert nach Einfuhrort
Aus der EU importierte Waren müssen seit 2022 eines von zwei Hauptzollverfahren durchlaufen, um diese nach GB einzuführen. Welches Verfahren anzuwenden ist, hängt davon ab, an welchem Ort die Waren importiert werden. GB-Grenzstandorte mussten zwischen dem traditionellen Modell der “Vorübergehende Verwahrung” oder dem neu entwickelten “Pre-Lodgement-Modell” auswählen. Das traditionelle Modell der Vorübergehende Verwahrung, erlaubt es ja, Waren bis zu 90 Tage an der Grenze zu lagern, bevor sie beim Zoll angemeldet werden. Das Pre-Lodgement-Modell gilt als Alternative für Häfen, die nicht über genügend Platz und Infrastruktur verfügen, um Güter lange zu lagern, z.B. Dover. Die Waren können dort wegen Platzmangel nirgends vor Ort deponiert werden, bis eine Zollanmeldung eingereicht wird. Dieses Modell sieht es daher vor, dass eine Zollanmeldung vor der Einfuhr nach Großbritannien der EU-Seite eingereicht werden muss. Dazu ist eine neue IT-Plattform geschaffen worden, der sogenannte Güterkraftverkehrsdienst - Goods Vehicle Movement Service (GVMS). Dieser ist bereits seit 2019 online und wird bereits für den Handel mit Nordirland und im Transit-Verfahren mit der EU benutzt.
GVMS
Da seit 1. Januar 2022 umfassende Zollkontrollen für alle Warenbewegungen zwischen der EU und Großbritannien gelten, bedarf es jetzt diesem GVMS System, um eine schnelle und effiziente Warenbewegung zu ermöglichen. GVMS sogt dafür, dass EU-Waren nicht ohne Abgabe von Zollanmeldungen in Großbritannien ankommen können.
EU-Unternehmen müssen eventuell handeln. Es bedarf
einer Anmeldung im GVMS System
der Generierung einer Warenversandnummer (GMR), die vor Abfahr aus der EU an den britischen Zoll übermittelt werden muss.
GVMS: Schritt-für-Schritt erklärt
Schritt 1: Anmelden
Zunächst einmal müssen Spediteure und Zollagenten, die Waren über einen GB-Hafen einführen, der den Güterkraftverkehrsdienst nutzen, sich auf der GVMS Website registrieren, um Waren nach GB zu transportieren.
Bevor Sie sich anmelden, benötigen Sie:
Eine GB Economic Operators Registration and Identification (EORI) Nummer
Ein Government Gateway Account (Konto beim Government Gateway)
Sie müssen sich für GVMS anmelden, wenn Sie ein Spediteur mit Sitz in oder außerhalb Großbritanniens sind.
Schritt 2: Zollanmeldungen abgeben
Unternehmen müssen dann sicherstellen, dass für alle Waren, dies nach GB eingeführt werden, entsprechende GB-Zollanmeldungen abgegeben wurde, bevor Waren die EU verlassen. Dies sollte so früh wie möglich geschehen, aber mit Sicherheit deutlich vor Ankunft im EU-Ausgangshafen.
Schritt 3: GMR generieren
Vor der Ausreise aus der EU unter Verwendung des GVMS müssen die Spediteure den Einführer oder Agenten auffordern, die richtigen Einfuhrerklärungsreferenzen für jede beförderte Sendung an sie weiterzuleiten, diese sind als Declaration Unique Consignment Reference (DUCR) bekannt. Alle diese Referenzen müssen dann mit jeweiligen Referenzen der Sicherheitserklärung, sofern notwendig, zu einer Warenversandnummer (GMR) für jede Fahrzeugbewegung verknüpft werden (dies kann auf zwei Arten geschehen, als direkter Link vom eigenen System des Speditionsunternehmens in das GVMS; oder durch eine ein Online-Portal, das im Government Gateway-Konto des Speditionsunternehmens verfügbar ist). Dann muss diese Warenversandnummer (GMR) mit dem korrekten amtlichen Fahrzeugkennzeichen (Vehicle Referenz Number - VRN) verbunden – dieses kann noch modifiziert werden, um etwaigen Änderungen Rechnung zu tragen, muss aber korrekt sein, wenn die GMR dem Beförderer (z.B. der Fähre oder dem Zug) am Abfahrtsort vorgelegt wird.
Schritt 4: Der Fahrer fährt zur Grenze
Bitte beachten Sie: Ein Fahrer sollte sich nicht zur Grenze zu begeben, wenn nicht alle erforderlichen Angaben vollständig in eine GMR eingetragen sind oder wenn eine Angabe nicht in die GMR aufgenommen wurde, da sie in diesem Fall wohl nicht an Bord der Fähre oder des Zuges gelassen werden.
Schritt 5: Die GMR vorlegen / einscannen
Der Fahrer muss dem Fährbetreiber/Eurotunnel bei der Ankunft am Abfahrtsort die GMR vorzulegen, als Nachweis, dass er über die erforderlichen Unterlagen für den legalen Warentransport verfügen
Praktisch wird muss die GMR bei der Fahrt in den EU-Hafen oder bei Auffahrt auf die Fähre eingescannt werden und wird dann an die HMRC Kontrollsystem übertragen. Somit wird sichergestellt, dass für alle Waren Zollanmeldungen abgeben wurde.
Das Speditionsunternehmen muss auch sicherstellen, dass Fahrer wissen, welche Dokumente in jeder Phase der Fahrt einzureichen sind, einschließlich:
in Häfen oder an Zugterminals
an Zollstellen.
Hinweis: Die GMR kann nur mit demselben Zugang aktualisiert werden, mit dem sie erstellt wurde. Sie können kein anderes Unternehmen bitten, sie zu aktualisieren, es sei denn, Sie geben Ihren eigenen Zugang zu GVMS frei. Dieses System unterscheidet sich stark vom französischen Umschlagsystem, auf das jedes Unternehmen über die Website zugreifen kann, um es vor der Überfahrt zu aktualisieren.
Schritt 6: Achtung, Zollkontrolle!
Vor Ankunft in GB werden LKW-Fahrer oder Fährunternehmen informiert, wenn Waren einer Prüfung unterzogen werden müssen. Die Fahrer müssen den Anweisungen der Grenzbehörden Folge leisten und sich nach ihrer Ankunft im Vereinigten Königreich gegebenenfalls an einen bestimmten Ort, z.B einer Binnengrenzeinrichtungen, zur Kontrolle begeben.
Binnengrenzkontrollen
Binnengrenzeinrichtungen (IBFs, Inland Border Facilities) sind Standorte der britischen Regierung, an denen Zoll- und Dokumentenkontrollen abseits von Hafenstandorten stattfinden können. Eine IBF-App ist für Smartphones im Google Play Store und im App Store erhältlich. Nützliche Webseiten:
Wer versucht Waren durch einen GVMS-Hafen ohne GMR zu bewegen, kann
keine Fähre oder ein Shuttle boarden,
die EU/GB-Grenze zu überqueren, und
Waren durch den Zoll zu bringen.
Wer Waren zwischen der EU und Großbritannien (England, Schottland und Wales) bewegen möchte, muss beim Goods Vehicle Movement Service (GVMS) angemeldet sein.
Sicherheitserklärungen
In GB gelten vorübergehend Ausnahmeregelungen für ENS-Anmeldungen, die jedoch bald abgeschafft werden sollen: Der Startschuss für die Abgabe von Sicherheitserklärungen, Safety & Security Declarations (S&S) war für den 1. Januar 2022 geplant, wurde auf vor Kurzem auf den 1. Juli 2022 verschoben. Somit werden erst ab dann für Importe aus der EU nach Großbritannien ENS-Sicherheitserklärungen erforderlich – es wird dann das gleiche Modell eingesetzt, das derzeit für den weltweiten Handel mit dem GB verwendet wird. Die EU verlangt von britischen Unternehmen ja schon seit dem 1. Januar 2021 vollständige summarische Eingangsanmeldungen (ENS).
POAO Voranmeldungen - seit Januar
Bei der Einfuhr von SPS-Waren aus der EU nach GB, also bei Tieren, Tierprodukten, Pflanzen, Fischen und Fischereierzeugnissen kommt es in Jahre 2022 zu weitreichenden Änderungen. Betroffen sind vor allem:
Agrar- und Nahrungsmittel
tierische Nebenerzeugnisse
Tierfutter und Haustierfutter
Tiersperma, -eizellen und -embryonen
lebende Tiere, Sperma, Eizellen und Embryonen: Balai-Richtlinie
lebende Tiere
Nutztiere und Geflügel
Fische und Fischereierzeugnisse
Seit Beginn des Jahres muss der im GB ansässige Importagent die zuständige GB-Grenzkontrollstelle mindestens 24 Stunden vor der geplanten Ankunft der Lieferung von Erzeugnisse tierischen Ursprungs (z. B. Fleisch, Honig, Milch- oder Eiprodukte) über die geplante Ankunft informierten. Diese Voranmeldung im IPAFFS System ist erforderlich.
Aber: Eine Genusstauglichkeitsbescheinigung (Export Health Certificate - EHC) muss noch nicht im IPAFFS hochgeladen werden oder dem Fahrer mitgegeben werden. SPS-Kontrollen werden in July 2022 auch weiterhin am Bestimmungsort durchgeführt.
Übrigens, auch für “geregelte” Pflanzen und pflanzliche Produkte ist eine Voranmeldung erforderlich, allerdings im eDomero System.
Export Health Certificate
Ab Juli 2022 müssen EU Händler dann eine Genusstauglichkeitsbescheinigung (EHC) für POAO-Waren austellen. Diese Zertifikate und Bestimmungen variieren je nach Art des Produkts.
Ab Juli 2022 müssen EU-Exporteure sicherstellen, dass die EHC-Bescheinigungen nach Inspektion der Fracht von einer autorisierten Person unterzeichnet wird. LKW-Fahrer müssen eine physische Kopie von jedem EHC für alle Lieferungen mitführen. Bitte beachten Sie auch, dass für eine einzige Lkw-Ladung mehrere EHCs fällig sein können, auch wenn alle Güter am selben Standort abgeholt wurde Den Lieferungen von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen muss ein phytosanitäres Zeugnis (PC) beiliegen. Ein Händler beantragt ein PC bei der im Mitgliedstaat zuständigen Pflanzenschutzbehörde
Border Control Posts (BCPs)
Ab Juli 2022 sollen physische Kontrollen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs, bestimmten tierischen Nebenprodukten, keimfähigen Erzeugnissen und risikoreichen Lebens- und Futtermitteln nicht tierischen Ursprungs an ausgewiesenen BCP eingeführt werden - diese Kontrollen werden auf Risikobasis durchgeführt. Es werden dann auch Kontrollen von Pflanzen und “Pflanzenerzeugnissen mit hoher Priorität” von Bestimmungsorten zu ausgewiesenen Grenzkontrollstellen verlagert.
Fazit
Im Jahre 2022 werden in Großbritannien schrittweise komplette Zollkontrolle eingeführt. Schonfristen für europäische und britische Händler sind wohl endgültig vorbei und die Zollgrenze zwischen Großbritannien und der EU harte Realität. Bereits Ende des Jahres lief die “Vereinfachung” der verzögerten Zollanmeldung aus. Es bleibt nur noch die normale Verzollung und Zollanmeldung. Im Januar ging dazu das “neue” GVMS und GMR Voranmeldesystem an den Start, ohne welches keine Einfuhr nach Großbritannien mehr möglich ist. EU-Spediteure müssen sich dazu separat anmelden.
Im Bereich der SPS-Waren müssen seit Januar zusätzlich weitere Voranmeldungen im IPAFFS vorgenommen werden, was besonders der Lebensmittel-Branche viel Aufwand beschert und Geld kostet.
Ab Juli wird es dann ganz heiß:
EHC-Bescheinigungen sind dann gesetzlich vorgeschrieben und an den Grenzübergängen oder im Inland werden Erzeugnisse mit tierischem Ursprung dann kontrolliert. Und nicht zu vergessen: Für Importe aus der EU nach Großbritannien werden dann auch ENS-Sicherheitserklärungen erforderlich!
Dann ist es wohl endlich geschafft. Zweieinhalb Jahre nach dem eigentlichen Brexit hat Großbritannien endlich die Kontrolle über die Grenze mit der EU wiedererlangt, so wie von den Brexit-Befürwortern versprochen. Mal absehen von dem klaffenden Grenzloch zwischen Nordirland und Irland, also ein voller Erfolg?
Vielen Unternehmen sehen das nicht so, besonders beim Blick auf das Bankkonto. Der Brexit ist und bleibt vor allem eins: Ein teures Vergnügen!
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