VK: Das britische Grenzbetriebsystem
Artikel in der AW-PRAX November 2020: Einfuhrabfertigung in VK nach dem wirtschaftlichen Brexit ab 2021. Den ganzen Artikel gibt es hier

Nach mehr als vier langen Jahren „Sturm und Drang“ endet am 31. Dezember 2020 die sogenannte Übergangszeit mit der Europäischen Union (EU). Eine Ära von engen britischen Beziehungen mit dem europäischen Festland geht nun endgültig zu Ende. Aber keine Wehmut in Großbritannien!
Auf zu neuen Ufern. Zum ersten Mal seit fast 50 Jahren ist das Vereinigte Königreich (VK) wieder eine unabhängige Handelsnation. Der für den Brexit zuständige Kanzler des Herzogtums Lancaster, Michael Gove, ist also schon stolz, wenn er verkündet, dass Great Britain auch wieder eigenständig eine voll funktionierende Außengrenze betreiben wird. Mal abgesehen vom dem „Pomp and circumstance“ der Politiker, die die Grenze als Symbol der Souveränität Großbritanniens (GB) sehen, ändert sie tatsächlich das Verhältnis der EU zum VK grundlegend.
Sie steht nämlich dem freien Güterfluss zwischen EU und GB in dem Weg. Praktisch bedeutet dies zunächst, dass der Warenverkehr zwischen Insel und Kontinent auf beiden Seiten kontrolliert wird. Hunderttausende von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) werden auf beiden Seiten ab 1. Januar 2021 zum allerersten Mal eine Zollanmeldung einreichen müssen.
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